Suche
Close this search box.

Stellungnahme zu Vorwürfen gegenüber dem Nutzungskonzept für die Alte Stadthalle

In einem Artikel der MAZ aus der vergangenen Woche stellt der Stadtverordnete Hans-Peter Pohl zahlreiche Behauptungen zur Alten Stadthalle und möglichen Nutzungskonzepten auf, die wider besseren Wissens Unwahrheiten darstellen. Diese möchten wir in dieser Stellungnahme aus dem Weg räumen.

Behauptung I: Es existiere bereits ein inhaltlich identisches Konzept – nur zugeschnitten auf den avisierten Nachfolgebau.

Die Behauptung ist unwahr. Die Rahmenkonzeption für die Nutzung des von den Investoren Papendieck und Rade geplanten Neubaus sieht eine Nutzung des Gebäudes für Gewerbe, Büroräume und Wohnungen vor. Dabei ist aufgrund der privaten Trägerschaft nicht von einer sozialverträglichen Miete auszugehen – weder für gewerblich nutzbare Räume noch für die Wohnungen. Der angeblich eingeplante Platz für Kultur, Begegnung und Kreativität beschränkt sich auf ca. ein Drittel der Fläche des Erdgeschosses und sieht lediglich ein einzelnes Begegnungszentrum für Vereine vor. Außerdem: Bislang liegt zur Einbeziehung dieses Begegnungszentrums überhaupt lediglich die mündliche Aussage des Bürger*innenmeisters vor. Planungen, auf rund 2 400 m² (die die Alte Stadthalle derzeit bietet) bezahlbare Flächen für Vereine, Künstler*innen, Gastronomie, das Jugendforum sowie Coworker zu schaffen, existierten demnach bislang eindeutig nicht.

Behauptung II: Das Konzept des Kunst- und Kulturforums sei mit möglichen Denkmalauflagen nicht vereinbar.

Die Behauptung ist unwahr. Sowohl die visuellen Entwürfe („Mockups“) wie auch die textlichen Beschreibungen des möglichen Nachnutzungskonzepts sind erst einmal Vorschläge. Der Verein hat kein finalisiertes Konzept vorgelegt, das so 1 zu 1 eine Baugenehmigung erhalten würde, sondern in einem ersten Aufschlag dargestellt, wie mit etwas Kreativität auch ein äußerlich eher unattraktives Gebäude wie die Alte Stadthalle wieder zu einem Magneten im Falkenseer Zentrum werden kann. Genaue und finale Planungen sind allein deshalb schon derzeit nicht möglich, weil eine Begehung der Alten Stadthalle seitens der Stadtverwaltung untersagt wird und es damit keine Möglichkeit gibt, vor Ort mögliche Nachnutzungsformen im Detail zu untersuchen. Viele verschiedene andere Projekte, in denen Fabrikhallen, DDR-Gebäude oder verlassene Häuser zu Markthallen, Kulturstandorten oder Begegnungszentren transformiert wurden – sowohl kommerziell als auch gemeinwohlorientiert – zeigen sehr wohl, dass sich Denkmalschutz und Attraktivierung nicht ausschließen.

Behauptung III: Es gebe keine Kostenkalkulation zum Konzept bzw. diese sei unseriös.

Bie Behauptung ist unwahr. Dem Verein liegt ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Sanierungsgutachten aus dem Jahr 2003 zur Verfügung, das der Alten Stadthalle einen baulich sehr guten Zustand attestiert und von rund 1,83 Mio. Euro Sanierungskosten ausgeht. Gemessen an Baupreissteigerungen kann für eine Sanierung in heutiger Zeit mit Kosten in Höhe von rund 3,64 Mio Euro gerechnet werden. Das vom Verein angestrebte Nutzungsverhältnis eines Erbbaurechtes der Stadt für den Verein soll dabei die Grundlage für die Gebäudeverwaltung bilden. Mit einer Bürgschaft der Stadt für den Verein gegenüber einer Bank ist es möglich, die Sanierungskosten über einen Zeitraum von rund 25 bis 30 Jahren auf die Miete umzulegen und zu refinanzieren, ohne dass dafür die Stadt Steuergelder aufwenden muss. Im Rahmen dieser beispielhaften Kalkulation würde sich eine Kaltmiete von rund 7,50 € pro m² ergeben.

Related Images: